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24.04.2024
Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie
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Recht, Steuern und Versicherungen

Der BDG begleitet seine Mitglieder im Bereich des öffentlichen Rechts in allen Spielarten der umwelt- und verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren, sowohl bei der Interessenvertretung von noch zu schaffendem Recht, zum Beispiel im Energie- und Umweltrecht, als auch in zivilrechtlichen Fragen wie den Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen Gießereien, ihren Zulieferern und ihren Abnehmern.

Bei Fragen der Vertrags- und Rechtsbeziehungen steht die Gießerei-Industrie vor einer besonderen Herausforderung, da  z. B. verschiedene aus dem Verbraucherschutz stammende Regelungen besondere Vorteile für den Kunden bieten. Anders als bei den Privatverbrauchern, die zu Recht unter einem besonderen Schutz stehen, handelt es sich bei den Verbrauchern in der Gießerei-Industrie aber häufig um marktstarke Unternehmen. Um dieses rechtliche Ungleichgewicht abzuschwächen, unterstützt der BDG die Interessen seiner Mitglieder bei der Implementierung einheitlicher Leitlinien und Vorgehensweisen im Rahmen des Kartellrechts. Das gleiche gilt für Lieferbedingungen, bei denen es zu Uneinigkeiten zwischen Kunde und Gießerei kommen kann. Auch hier bietet der Verband seinen Mitgliedern Hilfestellung.

Auch bei Qualitätssicherungsvereinbarungen wird der BDG für seine Mitglieder tätig. Die angemessene Vertretung der Gießereien ist hier mit einem hohen technischen Regelungsinhalt verbunden und kann nur durch einen engen Schulterschluss zwischen Ingenieur und Jurist erfolgen. Der BDG arbeitet hier mit großen Anwaltskanzleien zusammen. Damit ist der Verband sowohl Sachverständiger als auch Mittler.

Der BDG unterstützt seine Mitglieder darüber hinaus bei der Absicherung von Risiken, berät sie also in Fragen der für Gießereien notwendigen Versicherungen. Die Klassiker sind Modell- und Werkzeugversicherungen, Feuer- und Betriebsunterbrechungs-Versicherungen.