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Bundestag beschließt CO2-Preis ohne Carbon-Leakage-Verordnung

Ohne die auch vom BDG nachdrücklich angemahnte Verordnung zum Schutz vor Carbon Leakage startet am 1. Januar 2021 der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossene Emissionshandel. Der Malus ist umso gravierender vor dem Hintergrund des jetzt beschlossenen Preises von 25 statt der ursprünglich vorgesehenen 10 Euro pro Tonne CO2.


Eine Carbon Leakage Schutzverordnung hätte direkt zusammen mit der Gesetzänderung beschlossen werden müssen. „Es reicht nicht, Carbon Leakage-Schutz nur zu verlangen oder zu versprechen. Grundformeln helfen nicht, es braucht jetzt konkrete, klare Regeln, die den Mittelstand nicht überfordern, sondern wirksam schützen und niemanden im Regen stehen lassen“, so BDG-Hauptgeschäftsführer Max Schumacher.

Ziel des BEHG ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe möglichst unattraktiv zu machen und somit den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Jedoch greift das Konzept der Bundesregierung im Bezug auf das produzierende Gewerbe in Deutschland mit diesem Vorgehen zu kurz. Das nationale Klimaschutzgesetz macht es der eigenen Industrie schwer, im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Die Folgen wären Insolvenzen sowie die Abwanderung von Arbeitsplätzen und Investitionen ins Ausland. Gleichzeitig erhielte die Industrie in anderen Ländern, in denen keine oder geringe Klimaschutzauflagen herrschen, einen Vorteil und könnte dort wachsen.

Bisher gibt es keine praktischen Erfahrungen mit einem solchen Klimaschutzgesetz wie dem BEHG. Genauso wenig gibt es verlässliche Daten, wer durch eine CO2-Bepreisung in dieser Höhe in großem Maße negativ betroffen sein wird. Daher fordert der BDG eine Ausnahme für das gesamte produzierende Gewerbe. Bei der Entwicklung der Klimaschutzkonzepte müssen auch diese Details von vornherein mitbedacht werden.

BDG-Ansprechpartner:
Dr. Christian Schimansky
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