Eine Carbon Leakage Schutzverordnung hätte direkt zusammen mit der Gesetzänderung beschlossen werden müssen. „Es reicht nicht, Carbon Leakage-Schutz nur zu verlangen oder zu versprechen. Grundformeln helfen nicht, es braucht jetzt konkrete, klare Regeln, die den Mittelstand nicht überfordern, sondern wirksam schützen und niemanden im Regen stehen lassen“, so BDG-Hauptgeschäftsführer Max Schumacher.
Ziel des BEHG ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe möglichst unattraktiv zu machen und somit den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Jedoch greift das Konzept der Bundesregierung im Bezug auf das produzierende Gewerbe in Deutschland mit diesem Vorgehen zu kurz. Das nationale Klimaschutzgesetz macht es der eigenen Industrie schwer, im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Die Folgen wären Insolvenzen sowie die Abwanderung von Arbeitsplätzen und Investitionen ins Ausland. Gleichzeitig erhielte die Industrie in anderen Ländern, in denen keine oder geringe Klimaschutzauflagen herrschen, einen Vorteil und könnte dort wachsen.
Bisher gibt es keine praktischen Erfahrungen mit einem solchen Klimaschutzgesetz wie dem BEHG. Genauso wenig gibt es verlässliche Daten, wer durch eine CO2-Bepreisung in dieser Höhe in großem Maße negativ betroffen sein wird. Daher fordert der BDG eine Ausnahme für das gesamte produzierende Gewerbe. Bei der Entwicklung der Klimaschutzkonzepte müssen auch diese Details von vornherein mitbedacht werden.
BDG-Ansprechpartner:
Dr. Christian Schimansky
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